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Der Gesamtverein und seine vereinsmässig organisierten Untergliederungen

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Das Bild des Vereins, welches der Gesetzgeber des BGB zugrunde legte, ist das des eingliedrig organisierten Kleinvereins. Trotz dieses Leitbildes hat die Praxis bereits vor Jahrzehnten Vereinsgebilde hervorgebracht, die mit dem ursprünglichen Regelungsmodell nur noch wenig gemein haben. Die am meisten verbreitete Organisationsform des Gesamtvereins, der auf örtlicher oder fachlicher Ebene in selbständige Vereine untergliedert ist, hat erstaunlicherweise bisher nahezu keine Aufmerksamkeit in der Rechtswissenschaft gefunden. Die Dissertation, der umfangreiches Satzungsmaterial zugrunde liegt, setzt sich nun erstmals umfassend mit den in einem Gesamtverein auftretenden Fragen auseinander und entwickelt Lösungen zur Haftung von Mitglied, Untergliederung und Gesamtverein sowie zum internen Verhältnis zwischen Mitglied, Untergliederung und Gesamtverein. Die Arbeit gibt allen vereinsrechtlich Interessierten, insbesondere aber den Vertretern der beinahe durchgehend als Gesamtvereine organisierten Gewerkschaften, Parteien, Sportvereine und der sonstigen Großvereine wichtige Hinweise und Lösungsansätze für die tägliche Vereinspraxis.

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1992

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