Brand- und Katastrophenschutzgesetz Thüringen
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Das am 11. Januar 1992 in Kraft getretene Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz bildet die Arbeitsgrundlage für die Feuerwehren in Thüringen. Die Veröffentlichung enthält den Gesetzestext mit ausführlichen und praxisnahen Erläuterungen. In Verbindung mit den im Anhang abgedruckten Ausführungsvorschriften und Satzungsmustern vermittelt das Werk einen umfassenden Überblick über Organisation und Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Autoren verfügen über langjährige Erfahrungen im Umgang mit dem besonderen Problemkreis. Hans Peter Collingro leitet die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz im Thüringer Innenministerium, Elmar Heuschen leitet in dieser Abteilung das Referat Brandschutz. Gerhard Böttcher und Elmar Zachertz, Referenten für Brand- und Katastrophenschutz im Hessischen Innenministerium, waren als Verwaltungshelfer zum Thüringer Innenministerium abgeordnet.