Die Anwesenheitsprämie
Autoren
Parameter
Mehr zum Buch
Die Frage der Zulässigkeit der Kürzung von Anwesenheitsprämien im Falle von Fehlzeiten hat in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Antworten erfahren. Die Studie versucht einen neuen Ansatz, indem sie sich zunächst mit den Begriffen des «Entgelts» und des «fortzuzahlenden Entgelts» auseinandersetzt. «Fortzuzahlendes Entgelt» - z. B. im Krankheitsfall - ist kein Entgelt im Wortsinne, sondern eine Art Versicherungsleistung. Auch die Prämie ist nicht primär «Entgelt», sondern ein «Bonus». Aus dem Gesetzeswortlaut läßt sich daher für die Frage der Zulässigkeit ihrer Kürzung nichts ableiten. Der versicherungsrechtliche Ansatz des Autors läßt weiterhin Schlüsse auf die Schutzzweckwidrigkeit oder -konformität der Prämienkürzung im Hinblick auf die Gehaltsfortzahlungsvorschriften zu.
Buchkauf
Die Anwesenheitsprämie, Matthias Welte
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1993
Lieferung
Zahlungsmethoden
Deine Änderungsvorschläge
- Titel
- Die Anwesenheitsprämie
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Matthias Welte
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1993
- ISBN10
- 363146438X
- ISBN13
- 9783631464380
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Frage der Zulässigkeit der Kürzung von Anwesenheitsprämien im Falle von Fehlzeiten hat in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Antworten erfahren. Die Studie versucht einen neuen Ansatz, indem sie sich zunächst mit den Begriffen des «Entgelts» und des «fortzuzahlenden Entgelts» auseinandersetzt. «Fortzuzahlendes Entgelt» - z. B. im Krankheitsfall - ist kein Entgelt im Wortsinne, sondern eine Art Versicherungsleistung. Auch die Prämie ist nicht primär «Entgelt», sondern ein «Bonus». Aus dem Gesetzeswortlaut läßt sich daher für die Frage der Zulässigkeit ihrer Kürzung nichts ableiten. Der versicherungsrechtliche Ansatz des Autors läßt weiterhin Schlüsse auf die Schutzzweckwidrigkeit oder -konformität der Prämienkürzung im Hinblick auf die Gehaltsfortzahlungsvorschriften zu.