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Die Beweislast im Sozialrecht
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Die Entscheidung eines Rechtsstreits nach der Beweislast wird notwendig, wenn die von den Parteien und/oder dem Gericht betriebene Aufklärung des Sachverhalts ohne eindeutiges Ergebnis geblieben ist. Die in solchen Fällen streitentscheidende Frage, wer die Beweislast zu tragen hat, ist im bürgerlichen Recht Gegenstand umfangreicher Literatur und differenzierter Rechtsprechung. Im Verwaltungsrecht - und hier besonders im Sozialrecht - werden hingegen die für das Zivilrecht entwickelten Dogmen unreflektiert übernommen, ohne daß die hier bestehenden besonderen Interessenlagen berücksichtigt werden. Das materielle Gerechtigkeitsdefizit dieser Vorgehensweise aufzuzeigen sowie interessengerechtere Lösungen anzubieten, ist Ziel dieser Arbeit.
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1994
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