Die Untersagung von Parallelimport-Beschränkungen durch EG-Kommission und EuGH
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In der wettbewerbsrechtlichen Praxis der EU werden sog. «Parallelimport-Beschränkungen» untersagt. Von «Parallelimporten» spricht man, wenn Produkte eines Anbieters, die zum Verkauf in ein bestimmtes Land geliefert werden, aus diesem in ein anderes Absatzland des Anbieters exportiert werden. Viele Hersteller sind daran interessiert, Parallelimporte in Vertriebsvereinbarungen oder durch Ausübung gewerblicher Schutzrechte zu unterbinden. Die EG-Kommission und der Europäische Gerichtshof erheben gegen derartige Parallelimport-Beschränkungen wettbewerbs-, integrations- und verbraucherpolitische Einwände. Der Autor unterzieht diese Argumentation einer ökonomischen Analyse, verwirft sie zum größten Teil und gelangt zu der Empfehlung, Parallelimport-Beschränkungen pauschal zuzulassen.