Neuere Geschichte des hamburgischen Schulrechts
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Die Arbeit schildert die Entwicklung des hamburgischen Schulrechts von der Bugenhagenschen Kirchenordnung von 1529 bis zum Schulgesetz 1979 und stellt den Einfluß der hamburgischen Verfassungen, der Bismarckschen Reichsverfassung, der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung des hamburgischen Unterrichtswesens dar. Obwohl dem hamburgischen Senat nach Artikel 24 des Hauptrezesses von 1712 aufgegeben war, eine neue Schulordnung für Hamburg zu errichten, kam es erst - nach Annahme der Verfassung des Norddeutschen Bundes durch die Bürgerschaft (1867) - 1870 zur Einführung eines staatlichen Volksschulwesens und der allgemeinen Unterrichtspflicht. Der Autor untersucht, warum der hamburgische Staat im Gegensatz zu anderen deutschen Staaten erst zu einem so späten Zeitpunkt die Schule für sich in Anspruch nahm und geht dabei auch der Frage nach, in welcher Weise sich die Loslösung der Schule von der Kirche im 19. Jahrhundert vollzog.