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Die Frauenfrage ist Rechtsfrage

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Als Ende des letzten Jahrhunderts Männer das Bürgerliche Gesetzbuch schufen, wurden die Frauen nicht gefragt. Ungefragt meldeten sie sich zu Wort. Das „Jahrhundertwerk“ BGB galt ihnen als Rückfall in die „Barbarei“, stellte es doch die Frauen weitgehend rechtlos an ihrem Vermögen, ihren Kindern und ihrer Arbeitskraft. Die Frauenbewegung versuchte erstmals mit massivem öffentlichen Druck, die Gesetzgebung zu beeinflussen. Eine zentrale Rolle spielten dabei die ersten Juristinnen in Deutschland: Anita Augspurg (1857-1943), Marie Raschke (1850-1935) und Emilie Kempin (1853-1901). Das vorliegende Buch enthält einen ausführlich recherchierten biographischen Teil und eine Analyse der Schriften von Augspurg, Raschke und Kempin zum BGB. Es wendet sich an JuristInnen, HistorikerInnen, StudentInnen, Feministinnen und an alle historisch oder biographisch interessierten LeserInnen. Die Autorin ist Germanistin und Juristin, ihre Arbeit wurde von dem Berliner Rechtshistoriker Prof. Dr. Uwe Wesel betreut.

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Die Frauenfrage ist Rechtsfrage, Christiane Berneike

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1995
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