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Die Frage, ob dem bisherigen oder dem neuen Gläubiger Sekundärbefugnisse gegen den Schuldner zustehen, wenn dieser die Störung der Leistung auf eine aus einem Austauschvertrag abgetretene Forderung zu vertreten hat, wird überwiegend auf der Grundlage einer These der Trennung der Sphären des Schuldverhältnisses i. w. S. einerseits und der abgetretenen Forderung andererseits beantwortet. Diese Arbeit zeigt, daß es trotz des Bezugs der durch eine Leistungsstörung entstandenen Sekundärbefugnisse zum Schuldverhältnis i. w. S. als einem Inbegriff von Rechtsfolgen interessengerecht ist, wenn letztlich der neue Gläubiger die Entscheidung über die Ausübung der Sekundärbefugnisse trifft.
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Die Gläubigerrechte bei Leistungsstörung nach Abtretung, Stefan Golla
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- Erscheinungsdatum
- 1995
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