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Der doppelte Vorbehalt bei der Anwendung des sozialistischen Privatrechts der DDR

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Das Privatrecht der DDR aus der Zeit vor der Wende ist zum überwiegenden Teil außer Kraft, nach Maßgabe der Artt. 230 ff. EGBGB aber auch heute noch beachtlich. Eine vorbehaltslose Anwendung kommt allerdings nicht in Frage; weder sind alle Normen des sozialistischen Privatrechts der DDR verbindlich, noch besteht irgendeine Bindung an die Auslegungsmethoden und -ergebnisse der DDR-Gerichte bzw. DDR-Rechtswissenschaft. Grund dafür ist der doppelte Vorbehalt, der sich aus der Rechtsentwicklung in der DDR nach der Wende bis zur Wiedervereinigung und aus der Kontrolle der Rechtsanwendungsergebnisse am Maßstab der bundesdeutschen Rechtsordnung ergibt.

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1995

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