Anlegerschutz bei der Publikums-KG durch Einrichtung eines Beirats
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Die Arbeit untersucht, wie die Anlegerkommanditisten in einer Publikums-KG durch die Gewährung von Kontrollrechten geschützt werden können. Ausgangspunkt sind die im HGB geregelten Informations- und Mitwirkungsrechte. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß es in einer Publikums-KG interessengerecht und rechtlich zulässig ist, diese Rechte weitgehend auf einen Beirat zu konzentrieren. Im Wege gesetzesübersteigender Rechtsfortbildung, und zwar mit Rücksicht auf das Anlegerschutzprinzip als rechtsethischem Prinzip, begründet er das rechtliche Erfordernis eines solchen Beirats. Da dessen Ausgestaltung von Zweckmäßigkeitserwägungen abhängt, ist die Rechtsprechung darauf verwiesen, eine gesellschaftsvertragliche Regelung mittelbar zu fördern. Hierzu erörtert der Verfasser die Möglichkeiten zur Forcierung einer entsprechenden Vertragsänderung und zur Ausübung von Druck auf die Gesellschaftsgründer durch drohende Schadensersatzansprüche, wenn der Vertrag nicht von vornherein eine Beiratsklausel enthält. Zum Abschluß der Arbeit werden strukturelle und materielle Mindeststandards entwickelt, die ein anlegerschützender Beirat erfüllen muß. Der Verfasser zeigt, wie die Rechtsprechung diese Mindeststandards weitgehend im Wege der Vertragsauslegung und der Inhaltskontrolle der Gesellschaftsverträge durchsetzen kann.