Die Schwangerschaft einer Toten
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Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Erlanger Baby-Fall, der Versuch der Ärzte in der Chirurgischen Universitätsklinik Erlangen, ein ungeborenes Kind im Körper seiner toten Mutter auszutragen. Die Autorin beleuchtet, nachdem sie zunächst alle bekanntgewordenen Vergleichsfälle seit 1980 zusammengestellt hat, sämtliche strafrechtlich relevanten Aspekte der Schwangerschaft einer Hirntoten. Schwerpunktmäßig befaßt sie sich mit der Frage einer möglichen Strafbarkeit der behandelnden Ärzte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung postmortaler Interessen der hirntoten Frau sowie insbesondere unter dem Aspekt der Verletzung des werdenden, ungeborenen Lebens. Dabei gelangt die Autorin zu dem Ergebnis, daß im Grunde eine strafbewehrte Behandlungsverpflichtung der Ärzte besteht.