Das Verhältnis von rechtlicher Freiheit und sittlicher Autonomie in Kants "Metaphysik der Sitten"
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Die Arbeit geht davon aus, daß die heute aktuelle Frage nach künftigen Freiheitskonzeptionen nicht ohne die vorhergehende Klärung des Verhältnisses äusserer Freiheit zu ihrer legitimierenden Grundlage beantwortet werden kann. Die Untersuchung konzentriert sich daher anhand von Kants (Rechts-)Philosophie auf die Frage nach dem Verhältnis von rechtlicher äusserer Freiheit und sittlicher Autonomie in Kants Metaphysik der Sitten . Erweist sich dabei das die äussere Freiheit gewährleistende Rechtsgesetz als ein vom Prinzip sittlicher Autonomie unabhängiges, aber gleichrangiges praktisches Vernunftsgesetz, hat das auch Folgen für das Verständnis von rechtlicher Freiheit. Dann nämlich stellt sich die Frage, ob der Begriff der rechtlichen (äusseren) Freiheit nicht mit einem dritten, von rechtlicher (äusserer) Freiheit und sittlicher Autonomie verschiedenen Freiheitsbegriff verbunden ist.
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Das Verhältnis von rechtlicher Freiheit und sittlicher Autonomie in Kants "Metaphysik der Sitten", Andreas Müller
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1996
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- Titel
- Das Verhältnis von rechtlicher Freiheit und sittlicher Autonomie in Kants "Metaphysik der Sitten"
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Andreas Müller
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1996
- ISBN10
- 3631305273
- ISBN13
- 9783631305270
- Reihe
- Rechtsphilosophische Schriften
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Arbeit geht davon aus, daß die heute aktuelle Frage nach künftigen Freiheitskonzeptionen nicht ohne die vorhergehende Klärung des Verhältnisses äusserer Freiheit zu ihrer legitimierenden Grundlage beantwortet werden kann. Die Untersuchung konzentriert sich daher anhand von Kants (Rechts-)Philosophie auf die Frage nach dem Verhältnis von rechtlicher äusserer Freiheit und sittlicher Autonomie in Kants Metaphysik der Sitten . Erweist sich dabei das die äussere Freiheit gewährleistende Rechtsgesetz als ein vom Prinzip sittlicher Autonomie unabhängiges, aber gleichrangiges praktisches Vernunftsgesetz, hat das auch Folgen für das Verständnis von rechtlicher Freiheit. Dann nämlich stellt sich die Frage, ob der Begriff der rechtlichen (äusseren) Freiheit nicht mit einem dritten, von rechtlicher (äusserer) Freiheit und sittlicher Autonomie verschiedenen Freiheitsbegriff verbunden ist.