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Das Verhältnis zwischen Kommunen und Caritasverbänden bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Jugendhilferecht
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Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes am 1.1.1991 wurde die mit der Novellierung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes im Jahre 1961 eingeleitete Entwickling von einem Ordnungsgesetz hin zu einem modernen Leistungsgesetz abgeschlossen. Die Einbeziehung des KJHG in das Sozialgesetzbuch ist jedoch systemwidrig. In dieser Spannung bewegen sich nun die Caritas-Verbände und die Kommunen als Anbieter von Jugendhilfeleistungen.
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1996
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