Die Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen in der Rechnungslegung
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In den letzten Jahren ist ein verstärkter Trend zu Zusammenschlüssen von Unternehmen in vielfältiger Form festzustellen. Das Spektrum reicht von abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen über Beteiligungen und personelle Verflechtungen bis zu Fusionen. Die Einzelabschlüsse zusammengeschlossener Unternehmen vermitteln aber nur ein verzerrtes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, so daß die aus einem Zusammenschluß resultierenden Chancen und vor allem Risiken nicht ausreichend transparent werden. Es gilt insofern, der Beeinträchtigung des Informationsgehaltes der Rechnungslegung durch eine umfassendere Offenlegung von Zusammenschlüssen und ihrer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der beteiligten Unternehmen entgegenzuwirken. Die vorliegende Arbeit enthält eine Bestandsaufnahme der gesetzlichen Regelungen zur Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen im Jahresabschluß. Die Umsetzung der Offenlegungsnormen durch die Unternehmenspraxis wird im Rahmen einer die Druckberichte von 190 Kapitalgesellschaften umfassenden Stichprobe empirisch analysiert. Aus einer kritischen Darstellung nationaler und internationaler Regelungskonzepte sollen Anknüpfungspunkte für eine verbesserte Transparenz von Unternehmenszusammenschlüssen gewonnen werden. Auf den vorangestellten Überlegungen aufbauend, werden vom Verfasser eigene konzeptionelle Überlegungen zu einer umfassenderen Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen in der Rechnungslegung entwickelt. Das Konzept umfaßt zum einen Regelungen zur Erweiterung der berichtspflichtigen Formen von Unternehmenszusammenschlüssen, zum anderen auch Regelungen bezüglich einer Ausweitung der im Jahresabschluß offenzulegenden Sachverhalte sowie bezüglich einer Intensivierung der Berichterstattung bei angabepflichtigen Sachverhalten. Die Vorschläge werden in konkrete Gesetzesformulierungen umgesetzt, wodurch eine verbesserte Aussagefähigkeit der handelsrechtlichen Rechnungslegung bei bestehenden Unternehmenszusammenschlüssen angestrebt wird.