Der sicherheitspolitische Handlungsrahmen der Europäischen Union
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Die Vereinten Nationen sind zunehmend auf eine wirkungsvolle Rolle von regionalen Sicherheitseinrichtungen angewiesen, wenn sie regionale Konflikte verhindern oder bewältigen wollen. Die Europäische Union als Regionalorganisation im Sinne von Kapitel VIII VN-Charta kann hierzu operative Beiträge im Rahmen der in der Charta vorgesehenen Möglichkeiten leisten. Der Verfasser erläutert zunächst die rechtlichen Möglichkeiten der EU, mit Hilfe der Verfahren und Entscheidungsstrukturen der Westeuropäischen Union (WEU) militärische Aktionen zu planen und durchzuführen. Im Mittelpunkt steht hier die Petersberger Erklärung der WEU, in der grundsätzlich die Möglichkeit vorgesehen ist, militärische Einheiten für humanitäre Aufgaben, für friedenserhaltende Aufgaben sowie für Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einzusetzen. In einem zweiten Teil analysiert die Studie die Schritte zur Herstellung einer tatsächlichen operativen Handlungsfähigkeit europäischer Sicherheitspolitik im Rahmen einer Mehrfacheinplanung multinationaler Streitkräfte unter WEU und NATO. Dabei geht sie ausführlich auf das zentrale Konzept Alliierter Streitkräftekommandos ein.