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Bühnenschiedsgerichte in der Bewährung
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Bühnenschiedsgerichte sind private, nichtstaatliche Gerichte mit langer Tradition, die aufgrund von tarifvertraglichen Schiedsabreden nach 101 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bühnenkünstlern und ihren Arbeitgebern entscheiden. Der Verfasser untersucht den Anwendungsbereich und das Schiedsverfahren selbst. Er kommt aufgrund rechtstatsächlicher Befunde und rechtsdogmatischer Überlegungen zu dem Ergebnis, daß Schiedsverfahren im Vergleich zum arbeitsgerichtlichen Prozeß weder schneller noch kostengünstiger sind, aber rechtsstaatliche Defizite aufweisen.
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1997
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