Kollektive Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung humanitärer Normen
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Die wiedergewonnene Handlungsfreiheit des Sicherheitsrates nach Ende des Kalten Krieges hat z. B. im Jugoslawien-Konflikt und im somalischen Bürgerkrieg zu zahlreichen Resolutionen geführt, mit denen die dort lebenden Menschen vor Tod und Verfolgung geschützt werden sollten. Die Öffentlichkeit begrüßte die Verhängung von Sanktionen oder gar das militärische Einschreiten zwar allgemein, es blieb aber unklar, ob der Sicherheitsrat hierfür überhaupt die notwendige Kompetenz besaß. Die Arbeit nimmt diese Fälle zum Anlaß, die Zulässigkeit solcher Zwangsmaßnahmen in Vergangenheit und Gegenwart zu analysieren. Dabei steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit dem politischen Gremium Sicherheitsrat die Kompetenz zukommt, rechtliche Normen wie die Menschenrechte durchzusetzen.