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Berufspflichten und persönliche Haftung des Anwalts als Geschäftsführer der Anwalts-GmbH

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Die Anwalts-GmbH stellt als Berufsausübungsgesellschaft nach der Entscheidung des BayObLG für Anwälte eine alternative Zusammenschlußform dar. Sie gefährdet die Berufspflichten des Anwalts - insbesondere Unabhängigkeit und Verschwiegenheit - nicht. Besonders für die interprofessionelle GmbH ist jedoch eine gesetzliche Regelung zur Klärung von Unsicherheiten wünschenswert. Nach dem Ergebnis der Arbeit kommt es ohne eine solche nicht zu einer persönlichen Haftung des geschäftsführenden Anwalts neben oder an Stelle der GmbH. Diesbezüglich ist eine gesetzliche Regelung auch nicht notwendig. Weder das Berufsrecht noch allgemeine Grundsätze fordern eine persönliche Haftung. Dies wird nicht zuletzt durch das Beispiel England bestätigt.

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1997

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