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Grenzkontrollgesetz

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Das Grenzkontrollgesetz 1969, BGB1 1969/423, regelte erstmals die Eröffnung und Schließung von Grenzübergängen, deren Kennzeichnung sowie die Befugnisse der Grenzkontrollorgane. Mit dem EU-Beitritt Österreichs am 1. Jänner 1995 und der Unterzeichnung des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) wurde eine Neuregelung des Grenzkontrollrechts notwendig. Wesentliche Neuerungen des SDÜ umfassen: die Erlaubnis, Binnengrenzen grundsätzlich ohne Personenkontrollen zu überschreiten; die Regelung, dass Außengrenzen nur an Grenzübergangsstellen und während festgelegter Verkehrsstunden überschritten werden dürfen; die Verpflichtung der Vertragsstaaten, unbefugtes Überschreiten der Außengrenzen mit Sanktionen zu belegen; und die Anforderung, dass Reisende aus Drittländern sowie deren Gepäck kontrolliert werden müssen. Die Autoren, Dr. Rudolf Keplinger und Dr. Michael Juritsch, haben dem Gesetzestext ausführliche Erläuterungen der Regierungsvorlage und des Ausschussberichts sowie einen umfangreichen Anmerkungsapparat hinzugefügt, um die Arbeit mit dem Grenzkontrollgesetz zu erleichtern. Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Grenzkontrolle.

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Grenzkontrollgesetz, Rudolf Keplinger

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1997
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