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Beweiserleichterungen im Umwelthaftungsrecht
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Spektakuläre Umweltkatastrophen, wie der Reaktorunfall in Tschernobyl, das Tankerunglück der Exxon Valdez und die Brandkatastrophe bei der Chemiefirma Sandoz, lösten Ende der achtziger Jahre eine Reform des Umwelthaftungsrechts aus. Beklagt wurde vor allem, daß Umweltverschmutzer vor der Haftung häufig gefeit sind, weil ihnen die Schadensverursachung nicht nachgewiesen werden kann. Das am 1.1.1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz will dem Geschädigten den Beweis durch die Ursachenvermutung nach 6 UmweltHG erleichtern. Die Abhandlung untersucht und bewertet die Effizienz der neuen gesetzlichen Beweiserleichterung im Vergleich mit der bisherigen Rechtslage. Darüber hinaus entwickelt sie Lösungsvorschläge für offengebliebene Fragen.
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1998
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