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Kommunales Steuerfindungsrecht und Kommunalaufsicht

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Die zunehmenden Finanznöte der Gemeinden verleihen seit einiger Zeit der Frage besonderes Gewicht, wie es mit den eigenen Möglichkeiten der Gemeinden zur Steuererhebung bestellt ist. Über finanzverfassungskräftige Gesetzgebungszuständigkeiten aufgrund Art. 105 f. GG verfügen die Gemeinden grundsätzlich nicht. Ihr in den Kommunalabgabengesetzen der Länder ausgewiesenes Steuerfindungsrecht leitet sich von der Steuerregelungskompetenz der Länder ab, die den Gemeinden insoweit ihre eigenen Zuständigkeiten ganz oder teilweise überlassen. Dabei haben die Länder die gemeindliche Steuerregelung allerdings überwiegend unter Genehmigungsvorbehalte gestellt. Die aus der Anwendung dieser Genehmigungsvorbehalte resultierenden einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit. Sie sind in einem sensiblen Schnittpunkt von Steuer- und Finanzverfassungsrecht, Kommunalverfassungsrecht und verfassungsrechtlicher Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung angesiedelt.

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1998

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