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Korporative Religionsfreiheit in Europa
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Das im nationalen Bereich historisch entfaltete Staatskirchenrecht steht vor der europäischen Bewährungsprobe. Das Straßburger Verständnis von Art. 9 Menschenrechtskonvention kann, gestützt durch nationales Verfassungsrecht, die Grundrechtsentwicklung der Europäischen Union prägen. Eine korporative Gewährleistung der Religionsfreiheit wird den europäischen Integrationsprozeß bereichernd begleiten, ohne die vielfältige staatskirchenrechtliche Landschaft willkürlich zu vereinheitlichen. Das korporative Grundrecht der Religionsfreiheit eignet sich als Zentralelement europäischen Religionsverfassungsrechts.
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1998
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