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Die Grenzen der staatlichen Finanzkontrolle

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Die Arbeit beschäftigt sich mit den Kompetenzen der Rechnungshöfe im Rahmen der Finanzkontrolle unter dem besonderen Blickwinkel ihrer verfassungsrechtlichen Grenzen. Potentiell erstreckt sich die Finanzkontrolle aufgrund ihres umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfungsauftrages und des weitreichenden Prüfungsmaßstabes der Wirtschaftlichkeit auf die gesamte Staatstätigkeit, weshalb von einem Generalauftrag gesprochen werden kann. Ausnahmen hinsichtlich dieser Allzuständigkeit ergeben sich nur aufgrund entgegenstehender verfassungsrechtlicher Positionen. Eine solche stellt insbesondere die Wissenschaftsfreiheit dar, die wegen ihrer grundrechtlichen Gewährleistung eine Einschränkung der Prüfungstätigkeit der Rechnungshöfe bewirkt. Besonderheiten ergeben sich aber auch, sofern die Finanzkontrolle politische Entscheidungen, die von demokratisch legitimierten Organen getroffen wurden, prüft und kritisiert. Diese beiden Problemkreise werden rechtsdogmatisch erarbeitet. Die Arbeit bietet ein Lösungsmodell an, das die Wirtschaftlichkeitsprüfung in diesen Spannungslagen nicht nur ermöglichen, sondern auch vereinfachen soll.

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1998

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