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Der Begleitfund

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In den letzten Jahren wurden die Eingriffsgrundlagen in den Polizeigesetzen erheblich erweitert, was zu einem Anstieg des Informationsaufkommens führt. Dies wirft die Frage nach der strafprozessualen Verwertbarkeit dieser Informationen auf. Der Informationsanfall lässt sich in drei Kategorien unterteilen: Absichts-, Zufalls- und Begleitfund. Bei vielen Eingriffsmaßnahmen, wie etwa dem Abhören einer Wohnung, wird eine beiläufig erlangte, strafrechtlich relevante Information häufig als Begleiterscheinung betrachtet, sodass sie nicht mehr als zufällig gilt. Nach dem Prinzip „Zufall und Notwendigkeit“ wird aus einem isoliert zufälligen Fund bei gesamtheitlicher Betrachtung ein „Begleitfund“. Dieser ist aufgrund technischer Unzulänglichkeiten für die Abwehr der ermittelten Gefahr irrelevant und sollte in einem „Informationsfilter“ hängenbleiben. Weist ein solcher Begleitfund auf eine begangene Straftat hin, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang er strafverfahrensrechtlich genutzt werden kann. Ohne Tatverdacht wäre seine Erhebung nach den Vorschriften der StPO nicht möglich gewesen. Die Autorin untersucht das bislang unerkannte Problem, ob eine Überinanspruchnahme des Einzelnen vorliegt, wenn eine gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme in vorhersehbarer Weise zur eigenen Strafverfolgung führt. Dies zeigt den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf.

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Der Begleitfund, Nicola Lindner

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Erscheinungsdatum
1998
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