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Die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung

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Der Name eines Menschen dient als wesentliches Mittel für die Bestimmung seiner Identität. Um diese Funktion zu gewährleisten, sollte man vermuten, daß er ein dem Menschen von Geburt an anhaftendes Merkmal ist. Jedoch haben mit Inkrafttreten des Familiennamensrechtsgesetzes die ohnehin schon zahlreichen Möglichkeiten des einzelnen noch zugenommen, aufgrund von zivilrechtlichen Tatbeständen (z. B. Eheschließung) den Namen zu ändern. Nach einem kurzen Abriß über die Entwicklung des Namensrechts untersucht der Autor die nach dem Gesetz bestehenden zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, ob sich die Gestaltungsmöglichkeiten des einzelnen wirksam durch vertragliche Vereinbarungen mit Dritten beschränken lassen. Im Ergebnis zeigt sich, daß das im Namen verankerte Persönlichkeitsrecht solche Einschränkungen nur sehr begrenzt zuläßt.

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1998

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