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Der Schutz der menschlichen Stimme gegen Übernahme und Nachahmung

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Die Vorstellung, daß sich Persönlichkeitsrechte kommerzialisieren lassen, stößt nach wie vor überwiegend auf Skepsis. Die Autorin weist aber überzeugend nach, daß nur durch eine solche Anerkennung der Kommerzialisierbarkeit der tatsächlich längst stattfindenden Nutzung fremder Persönlichkeitsrechte durch Medien und Werbung dieser wirksam begegnet werden kann. Anhand des Rechts der menschlichen Stimme untersucht die Arbeit Grundlagen und Umfang des zivilrechtlichen Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Gegenstand ist neben dem »klassischen« Schutz der Persönlichkeitsrechte im allgemeinen Deliktsrecht der Schutz durch urheberrechtliche Leistungsschutzrechte und das Wettbewerbsrecht. Dabei zeigt sich: Erkennt man die Kommerzialisierbarkeit von Persönlichkeitsrechten an, erhöht sich das Risiko für Verletzer, weil der Geschädigte dann neben Unterlassungsanspruch und immateriellem Schadensersatz auch solchen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie Bereicherungsansprüche geltend machen kann. Da nicht mit dem Tode einer Person plötzlich erlaubt sein kann, was zuvor unzulässig war, plädiert die Autorin zudem für ein postmortales und vererbbares Persönlichkeitsrecht.

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1998

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