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Minderheitenschutz in der Bundesrepublik Deutschland

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Ziel der Dissertation ist der Beweis, daß der Minderheitenschutz in der Bundesrepublik lückenhaft ist und einer Ergänzung bedarf. Es erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Thematik; die Autorin klärt den Begriff Minderheit und welche verschiedenen denkbaren Schutzmodelle besonders effektiv sind. In einem zweiten Schritt wird der Minderheitenschutz in der Bundesrepublik analysiert. Ergebnis ist, daß für die nicht ausdrücklich anerkannten Minderheiten die Zielvorgaben, die im ersten Teil herausgearbeitet wurden, nicht erfüllt sind. Der letzte Teil ist der Frage gewidmet, ob eine Verfassungsänderung geeignet wäre, diesem Defizit abzuhelfen. Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Vorschlag der Gemeinsamen Verfassungskommission, Art. 20 b. Im Ergebnis zeigt sich, daß Art. 20 b zwar in mancher Hinsicht zu kritisieren ist, eine Verfassungsänderung bei entsprechender Ausgestaltung aber Vorteile hat, die auf keiner anderen Regelungsebene zu erreichen sind. Am Ende unterbreitet die Autorin einen konkreten Vorschlag, wie ein solcher Minderheitenschutzartikel aussehen könnte.

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1999

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