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Geistiges Eigentum und Verfassung

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Geistiges Eigentum wird im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt und ist doch umfassend verfassungsrechtlich geschützt. Dieser Schutz beruht auf einer geschichtlichen, philosophischen und menschenrechtlichen Grundlage und wird durch internationale Konventionen abgesichert (insbesondere das TRIPS-Abkommen). Ausgestaltungen finden sich in verschiedenen Grundrechten: die vermögensrechtlichen Teile des geistigen Eigentums sind von der Eigentumsfreiheit, der persönlichkeitsrechtliche Gehalt vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt. Weiterhin haben die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit sowie die Berufsfreiheit grundrechtserweiternden wie auch -beschränkenden Einfluß. Auf dieser Grundlage untersucht Frank Fechner vor allem den Umfang der bestehenden Regelungen des geistigen Eigentums in inhaltlicher, zeitlicher und territorialer Hinsicht und im Hinblick auf den erfaßten Personenkreis. Besonders die Wahrnehmung von Vergütungsrechten durch die Verwertungsgesellschaften und die damit verbundenen Pauschalierungen hinterfragt er kritisch. Er weist in der geltenden Verfassung ein eigenständiges Grundrecht des 'geistigen Eigentums' nach.

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1999

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