Der Tatbestand der Geldwäsche
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Die Arbeit versucht, das geschützte Rechtsgut des 261 StGB zu bestimmen. Zu diesem Zweck wird die Struktur des Anschlußtatensystems und sein Verhältnis zu 261 StGB untersucht. Die Begehungsweisen des 261 StGB werden anhand ihrer Ähnlichkeit mit denen der anderen Anschlußtaten kategorisiert. Jede Kategorie von Tatmodalitäten schützt einen Aspekt des Rechtsguts «Rechtspflege». Diese Kategorisierung dient auch der Konturierung des Tatbestandsmerkmals «Herrühren». Zwei weitere Schwerpunkte des 261 StGB, und zwar die sozial üblichen Geschäftstätigkeiten und die Bestrafung des leichtfertigen Verhaltens, werden analysiert. Aus dem erarbeiteten Auslegungskonzept ergeben sich de lege ferenda Vorschläge, die dem Geldwäschetatbestand rechtsstaatliche Konturen verleihen und diesen in das Anschlußtatensystem eingliedern.