Freiheit, Gleichheit, Selbständigkeit
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Die Krise der Gegenwart, die zugleich Recht und Gerechtigkeit mitbetrifft, fordert Besinnung auf die Grundlagen. Kants Philosophie gilt mit Recht als Angelpunkt für das Begreifen des neuzeitlichen Weltverhältnisses – von ihm selbst in das Bild der kopernikanischen Wende gebracht. Ihr fügt sich seine vor 200 Jahren erschienene Rechtsphilosophie – die Rechtslehre von 1797 (1798) – ein. Ihr umfassender Anspruch ist darauf gerichtet, das Recht und seine systematischen Grundbegriffe aus dem Prinzip menschlicher Selbstbestimmung in Gemeinschaft, der Freiheit »nach allgemeinen Gesetzen« zu bestimmen. Sie reicht von einer Theorie der Grundrechte und -pflichten über die freiheitsgemäße Begründung des Privatrechts sowie eine republikanische Staats- und Verfassungskonzeption für freie, gleiche, selbständige Bürger bis hin zu einer Theorie des internationalen Rechts im Völkerbund freier Republiken: die »allgemeine und fortdauernde Friedensstiftung als Endzweck der Rechtslehre« (Kant). Nicht zufällig messen sich daher an Kant große Rechtskonzeptionen der Theoriegeschichte (wie diejenigen von Fichte und Hegel), aber auch gegenwärtig einflußreiche Entwürfe (Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit, Habermas’ Diskurstheorie des Rechts).