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In der Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Erlaß des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) vom 30. August 1994 die Möglichkeit geschaffen, den Bau, die Unterhaltung und die Finanzierung von Bundesfernstraßen an private Unternehmen zu übertragen. Diese Unternehmen dürfen im Gegenzug Mautgebühren von den Straßenbenutzern erheben, um sich zu refinanzieren. Ziel ist es, dringende Straßenbauvorhaben zeitnah und ohne Belastung des Staatshaushalts umzusetzen. Die kritische Untersuchung der Regelungen des FStrPrivFinG steht im Mittelpunkt der Abhandlung. Zunächst werden die herkömmliche Finanzierung über den Staatshaushalt und verschiedene private Finanzierungsmodelle vorgestellt. Anschließend wird detailliert auf die Regelungen des FStrPrivFinG eingegangen, insbesondere auf den Umfang der privaten Beteiligung, die zu übertragenden Aufgaben und die Auswirkungen auf staatliche Verantwortungsbereiche. Es werden auch Probleme im Zusammenhang mit dem Gebührenerhebungsrecht der privaten Unternehmen behandelt, einschließlich der Gebührenhöhe und Erhebungsmodalitäten. Praktische Fragen zur Umsetzung des FStrPrivFinG, wie das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verträge mit privaten Unternehmern, werden ebenfalls behandelt. Abschließend wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Enteignungen zugunsten privat finanzierter Infrastrukturmaßnahmen untersucht und eine Bewert
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Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG, Susanne Schmitt
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- 1999
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