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Wettbewerbsverbote für den GmbH-Geschäftsführer und Befreiungsmöglichkeiten
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Sowohl für die Aktiengesellschaft, für die OHG und die KG als auch für den Handlungsgehilfen finden sich gesetzliche Regelungen für während der Vertragszeit bestehende Wettbewerbsverbote. Im GmbH-Gesetz, das 1892 in Kraft trat und damit älter ist als das Handelsgesetzbuch (1897) und die heutige Form des § 88 AktG, findet sich eine derartige Vorschrift nicht. Die vorliegende Arbeit widmet sich deshalb der Untersuchung von Herleitungsmöglichkeiten von Wettbewerbsverboten des Fremdgeschäftsführers und des Gesellschaftergeschäftsführers von GmbHs. Hand in Hand mit dieser Untersuchung geht die Frage nach dem Inhalt und den Befreiungsformen von ungeschriebenen Wettbewerbsverboten.
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1999
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