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Nachfolge im öffentlichen Recht

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Der Begriff der Rechtsnachfolge, gemeinhin verwendet als Oberbegriff der Rechts- und Pflichtennachfolge im engeren Sinne, ist wesentlich geprägt durch die hochentwickelte Dogmatik des Zivilrechts. Als eigenständige Kategorie auch und zumal des Öffentlichen Rechts hat sich die Rechts- und Pflichtennachfolge demgegenüber erst in neuerer Zeit etablieren können. Wenngleich heute wissenschaftliche Stellungnahmen, die eine öffentlich-rechtliche Nachfolge grundsätzlich bestreiten, endgültig der Vergangenheit angehören, steht die Frage nach Inhalt, Geltungsgrund und Rechtsfolge der öffentlich-rechtlichen Sukzession nach wie vor im Brennpunkt kontroverser Diskussion. Der Autor der vorliegenden Kölner Habilitationsschrift widmet sich den rechtsdogmatischen Grundlagen der Nachfolge in (innerstaatliche) Rechte und Pflichten des öffentlichen Rechts. Am Beispiel zentraler Nachfolgekonstellationen des Staats- und Verwaltungsrechts stellt der Verfasser die Grundmechanismen der Sukzession im öffentlichen Recht dar, um die verschiedenen Rechts- und Geltungsebenen abschließend in ein System der Nachfolge im öffentlichen Recht einzubinden. Nachdrücklich plädiert der Verfasser dabei für eine Emanzipation der öffentlich-rechtlichen Sukzession von zivilrechtlichen Anleihen sowie für die Wahrung des Primats des Gesetzes. Gesetzesunabhängigen Begründungsansätzen, wie sie insbesondere den Rechtsfiguren der Gebiets- und Funktionsnachfolge zugrunde liegen, erteilt der Verfasser eine klare Absage.

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1999

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