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Die Arbeit befasst sich mit der gesetzlichen Regelung einer Massenentlassung (Art. 335d-g OR), die (nach dem Nein des Schweizer Stimmvolkes zum EWR-Beitritt) als Bestandteil des so genannten „Swisslex-Pakets“ am 1. Mai 1994 in Kraft getreten ist. Diese Regelung basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, weshalb neben Schweizer Rechtsprechung und Lehre auch die der EG und insbesondere deren Mitgliedstaaten Deutschland und Grossbritannien. Nach einigen einleitenden Ausführungen zum Grundsatz der freien Kündbarkeit im Arbeitsrecht, zum Arbeitsvermittlungsgesetz und zum Mitwirkungsgesetz beschreibt die Arbeit ausführlich die Ziele der gesetzlichen Regelung, die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Massenentlassung, das einzuhaltende Verfahren sowie die Rechtsfolgen, die eintreten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wird.
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Die Massenentlassung, Lienhard Meyer
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1999
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- Titel
- Die Massenentlassung
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Lienhard Meyer
- Verlag
- Helbing und Lichtenhahn
- Verlag
- 1999
- ISBN10
- 3719018393
- ISBN13
- 9783719018399
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Arbeit befasst sich mit der gesetzlichen Regelung einer Massenentlassung (Art. 335d-g OR), die (nach dem Nein des Schweizer Stimmvolkes zum EWR-Beitritt) als Bestandteil des so genannten „Swisslex-Pakets“ am 1. Mai 1994 in Kraft getreten ist. Diese Regelung basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, weshalb neben Schweizer Rechtsprechung und Lehre auch die der EG und insbesondere deren Mitgliedstaaten Deutschland und Grossbritannien. Nach einigen einleitenden Ausführungen zum Grundsatz der freien Kündbarkeit im Arbeitsrecht, zum Arbeitsvermittlungsgesetz und zum Mitwirkungsgesetz beschreibt die Arbeit ausführlich die Ziele der gesetzlichen Regelung, die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Massenentlassung, das einzuhaltende Verfahren sowie die Rechtsfolgen, die eintreten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wird.