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Die verfassungsrechtliche Normenkontrolle durch den Conseil constitutionnel

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Erst 1958 wurde in Frankreich eine verfassungsgerichtliche Normenkontrolle geschaffen. Der hierzu berufene Conseil constitutionnel legte seine Befugnisse vielfach weit aus und entwickelte im Laufe der Jahre eine Rechtsprechung, die zu einem bedeutenden Wandel des französischen Verfassungsrechts und des Verfassungslebens führte. Die Arbeit untersucht Prüfungsgegenstand und -maßstab sowie die Prüfungstiefe im Verfahren der Verfassungskontrolle von Gesetzen und parlamentarischen Geschäftsordnungen. Stets geht es hierbei auch um die Frage, in welchem Umfang ein Verfassungsgericht in einem demokratischen Verfassungsstaat zur Normenkontrolle berechtigt ist. Deutlich werden zugleich die zum Teil erheblichen Unterschiede zur Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland.

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2000

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