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Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht, IAS und US-GAAP

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Als kurzfristiges Informationsinstrument trägt die Zwischenberichterstattung börsennotierter Unternehmen den Bedürfnissen des Kapitalmarktes in stärkerem Maße Rechnung als der Jahresabschluss und Lagebericht. An die Zwischenberichterstattung werden vergleichsweise geringe Anforderungen geknüpft, doch dieser Mangel wird zum einen dadurch behoben, dass viele Unternehmen freiwillig Mehrinformationen veröffentlichen, um Investor Relations zu betreiben. Zum anderen forciert auch die Internationalisierung der Rechnungslegung durch die im Rahmen des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) neu eingefügte Regelung des § 292a HGB die Bedeutung der Zwischenberichterstattung. Dies führt vor allem zu umfangreicheren Informationspflichten. Die Autoren stellen eine Verbindung der Ergebnisse mehrjähriger Forschungstätigkeit und ihrer praktischen Umsetzung dar. Ergänzt wird die Untersuchung durch die Darstellung des praktizierten Publizitätsverhaltens der DAX100-Unternehmen.

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Zwischenberichterstattung nach Börsenrecht, IAS und US-GAAP, Manuel Alvarez

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2000
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