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Informationspflichten von Finanzdienstleistern

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Rechtsfragen von Geldanlagen an Finanz- und Terminmärkten gewinnen zunehmend an Bedeutung, sowohl für Finanzdienstleister als auch für Gerichte, die mit gescheiterten Anlagen konfrontiert sind. Ein zentrales Thema ist die Verpflichtung des Anbieters zur Aufklärung oder Beratung des Anlegers vor dem Abschluss des Geschäfts. Trotz zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen und literarischer Beiträge gibt es bislang keine umfassende systematische Analyse dieses Themenbereichs. Allgemeine zivilrechtliche Grundlagen wie der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und die vom BGH entwickelte Figur des Beratungsvertrages sind relevant. Seit 1995 gibt es zudem neue gesetzliche Regelungen in §§ 31, 32 WpHG, die auf europarechtlichen Vorgaben basieren und zusätzliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Der Autor klärt zunächst die oft unreflektiert verwendeten Begriffe wie Aufklärung, Beratung und Information und analysiert rechtstatsächliche Situationen vor Anlagegeschäften, um ein System relevanter Informationspflichten zu entwickeln. Ein Schwerpunkt liegt auf der Konkretisierung der Generalklausel des § 242 BGB und der Identifizierung materieller Gründe für eine Aufklärungspflicht. Zudem wird das Thema Beratungsverträge im Kontext behandelt. Nach der Analyse der zivilrechtlichen Situation erfolgt eine eingehende Betrachtung der §§ 31, 32 WpHG, wobei die Normen als rein öffentlich qualifiziert werden.

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Informationspflichten von Finanzdienstleistern, Markus Lange

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2000
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