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Der Autor behandelt die Reform des Rechtsstudiums in Deutschland, ein aktuell viel diskutiertes Thema. Er bietet eine fundierte Grundlage, indem er die Entwicklung des Rechtsstudiums zwischen 1848 und 1933 analysiert und die geforderten sowie durchgesetzten Reformen darstellt. Zunächst skizziert er die allgemeine Entwicklung des Studiums, die wesentlichen Initiativen durch Gesetze, Juristentage und das Engagement Einzelner. Anschließend beleuchtet er Veränderungen in spezifischen Aspekten, beginnend mit den Zulassungsvoraussetzungen, wobei er die Bedeutung der schulischen Vorbildung und den Ausschluss von Frauen an juristischen Fakultäten thematisiert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich der Lernfreiheit, die durch Zwischenprüfungen und Pflichtveranstaltungen eingeschränkt wurde. Die Lehrmethodik wird ebenfalls behandelt, wobei die Entwicklung von einem vorlesungsorientierten Studium hin zu vielfältigen Unterrichtsformen wie praktischen Übungen und Repetitionskursen hervorgehoben wird. Zudem wird die Entwicklung der einzelnen Studienfächer analysiert, die sich gegen neue Rechtsgebiete behaupten mussten, was zur Reduzierung des Studiums auf Grundlagen und Wahlfächer führte. Der Abschnitt zur Studiendauer thematisiert die Konkurrenz mit der Referendarausbildung. Abschließend wird die Entwicklung der Examina erörtert und die Abhängigkeit des Rechtsstudiums von der Rechtstheorie aufgezeigt, die bis in die Gegenwart anhält.
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Die Reform des Rechtsstudiums zwischen 1848 und 1933 in Bayern und Preußen, Ulrich Kuhn
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- 2000
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