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Anwalt der Mitteleuropäer?
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Deutschland besitzt seit jeher aus politischen, wirtschaftlichen und historischen Gründen ein besonderes Interesse an Polen, der Tschechischen wie Slowakischen Republik und Ungarn. Seit 1989 hat dieses Verhältnis im Hinblick auf die Überwindung der Teilung des Kontinents eine weitere Dimension hinzugewonnen. Bonn sieht sich dabei gern als Anwalt der Reformstaaten auf ihrem Weg nach Europa. Die Arbeit untersucht im Zeitraum zwischen 1990 und 1996 anhand zentraler Bereiche der mit diesen Ländern abgeschlossenen Freundschaftsverträge die Anwaltrolle der Bundesrepublik. Die Ergebnisse lassen Zweifel an der Eindeutigkeit dieses Anspruches erkennen.
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2000
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