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Das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen im Gewerbe- und Immissionsschutzrecht von 1810 bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung des preußischen Verwaltungsrechts

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Das Umweltrecht, zu dessen Kernbereich insbesondere das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen zählt, hat sich in den letzten Jahrzehnten als eigenständige Rechtsdisziplin etabliert. Dieser Etablierungsprozess hat gleichzeitig ein großes Interesse an der Umweltrechtsgeschichte und damit auch an der Geschichte des Rechts der genehmigungsbedürftigen Anlagen erzeugt. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass das Anlagenzulassungsrecht seit jeher eines der wichtigsten Instrumente ist, um den umweltbeeinträchtigenden und rechtsverletzenden Begleiterscheinungen der gewerblichen und industriellen Produktion wirksam begegnen zu können. Diese Fragen werden in den für den Entwicklungsprozess des Anlagenzulassungsrechts maßgeblichen Zeitabschnitten aufgeworfen. So wird im einzelnen die Rechtslage vor und nach Erlass der Preußischen Gewerbeordnung von 1845, die Rechtslage nach der GewO des Norddeutschen Bundes von 1869 bzw. nach der GewO des Deutschen Reiches von 1871, die Rechtslage nach dem Änderungsgesetz zur GewO von 1959 sowie die Rechtslage seit Erlass des BImSchG von 1974 dargestellt. Mit der Arbeit wird entlang dieser Phasen ein sehr interessanter Längsschnitt der Entwicklung des Rechts der genehmigungsbedürftigen Anlagen im Gewerbe- und Immissionsschutzrecht geboten.

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2000

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