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Die DDR - Recht und Justiz als politisches Instrument

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Das Recht und die Justiz waren im Verständnis der DDR Instrumente der gesellschaftlichen Praxis und insofern ein Mittel der bewußten Gesellschaftsgestaltung im Sinne des Sozialismus. Das sozialistische Recht war ein Mittel des Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren. Nach DDR-eigenen Angaben unterscheidet sich das Recht in seinem Wesen, in seiner gesellschaftlichen Gesamtfunktion, in seinem Inhalt und in der Art seiner Verwirklichung vom kapitalistischen Recht. Seit der Wiedervereinigung sind Rolle und Funktion des Rechts und der Justiz in der DDR Gegenstand zahlreicher Publikationen. Bei der Auswahl der Beiträge für diesen Sammelband haben wir uns leiten lassen von der Liste der Forschungsdesiderata, die der Bericht der Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland« nannte. Das Einführungskapitel enthält zur Orientierung einen allgemeinen und zusammenfassenden Vergleich zwischen den Rechtsordnungen der Bundesrepublik und der DDR, eine Analyse der politischen Steuerung der Justiz in der DDR sowie einen Beitrag zur Transformation der Rechtsordnung der BRD in die neuen Bundesländer. Der zweite Teil behandelt Aspekte des Familien-, Arbeits- und Strafrechts.

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2000

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