Die Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts
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Durch das Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22.12.1997 erfolgte eine grundlegende Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts. Das vorhergehende deutsche Schiedsverfahren wies vielfache Mängel auf, die nur durch eine grundlegende Neufassung beseitigt werden konnten. Dabei gab ein Modellgesetz der UNCITRAL aus dem Jahre 1985 Hilfestellung; das Modellgesetz ist von der vom Bundesminister der Justiz eingesetzten Reformkommission und anschließend vom Regierungsentwurf weitgehend berücksichtigt worden. Allerdings finden sich auch Abweichungen. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob das neue Schiedsverfahrensrecht die Zielvorgaben erfüllt, die sich der Gesetzgeber gesetzt hat; ob die Reformvorschläge und Reformbestrebungen, wie sie im Modellgesetz und in literarischen Diskussionen geäußert wurden, von den neuen ZPO-Normen aufgegriffen wurden; ob für nationale und internationale Schiedsfälle einheitliche Anforderungen gestellt werden könne; und ob schließlich neue Probleme in der Anwendung des neuen Rechts auftreten könnten. Die Einzeluntersuchungen folgen jeweils demselben Aufbauschema, indem die Probleme der alten ZPO und anschließend die einschlägigen Vorschläge des UNCITRAL-Modellgesetzes dargestellt werden. Dies wird mit der Umsetzung durch das Reformgesetz unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien verglichen und bewertet. Darüber hinaus werden Ergänzungs- und änderungsvorschläge für die Textfassung der ZPO dort gemacht, wo Probleme gesehen werden und Unzulänglichkeiten der Reform erkannt worden sind. Größeren Abschnitten folgt ein Resümee, und eine Gesamtbetrachtung schließt das Werk ab.