Todesfälle nach ärztlichen Behandlungsmaßnahmen
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Bei zunehmendem öffentlichen und juristischen Interesse an Arztrechtsfragen beschäftigt sich die Arbeit mit iatrogenen Todesfällen, das heißt solchen, die Folge einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme sind. Die Untersuchung und Diskussion umfasst das Erscheinungsbild dieser Fälle, ihre Erkennung und mögliche Prävention. Der Begriff der Kausalität (Iatrogenität) wird in naturwissenschaftlich-medizinischer Bedeutung verwendet, ohne dass damit eine rechtliche Wertung verbunden ist. Grundlage ist die Auswertung von 12.130 gerichtlichen Sektionen aus dem Zuständigkeitsgebiet des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin und des Gerichtsärztlichen Dienstes der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus den Jahren 1985 bis einschließlich 1996. Die genauere Analyse wird anhand der Sektionsprotokolle und weiterführender rechtsmedizinischer, neuropathologischer und klinischer Gutachten sowie in einer beschränkten Anzahl staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten durchgeführt. Weiterhin werden Modelle zur effizienteren Erfassung iatrogener Todesfälle mit der Zielsetzung von mehr Rechtssicherheit (auf Seiten der Patienten und der Ärzte) und Prävention vorgestellt und auch hinsichtlich ihrer Praktikabilität diskutiert.