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Beck'scher Gerichtsführer

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Seit dem 1.1.2000 unterliegen Rechtsanwälte in Zivilsachen keiner örtlichen Zulassungsbeschränkung mehr. Jeder Anwalt ist nun berechtigt, bundesweit vor jedem Landgericht (und in Familiensachen vor jedem Amtsgericht) aufzutreten. Bei einer Zahl von 100.000 Rechtsanwälten bedeutet diese berufsrechtliche Liberalisierung eine erhebliche Zunahme an Reisetätigkeiten, was die Nachfrage an Übernachtungsmöglichkeiten in Gerichtsnähe vergrößert. Der Beck´sche Gerichtsführer soll Rechtsanwälten und Unternehmens-juristen, aber auch gerichtlichen Sachverständigen, bei auswärtigen Gerichtsterminen eine effektive Reiseplanung ermöglichen. Für alle 113 Landgerichte und die Oberlandesgerichte nennt das Werk wichtige Gerichtsdaten, die Verkehrs-anbindungen und nahegelegene Hotels. Das umfangreiche Kartenmaterial bietet eine wertvolle Orientierungshilfe. Aus dem Inhalt: - Infoteil: nützliche Adressen und Telefonnummern für reisende Juristen (Fluglinien, Autovermietungen, Deutsche Bahn etc.) - Gerichtsteil: alphabetische Darstellung aller Landgerichte und Oberlandesgerichte mit Gerichtsangaben, Verkehrsanbindung, Parkplätzen bzw. Parkhäusern und Hotels in unmittelbarer Gerichtsnähe einschließlich der Übernachtungspreise. Alle Ortsangaben sind für jedes Gericht auf einem eigenen Kartenausschnitt eingezeichnet. - Anzeigenteil: Hotels präsentieren ihre Dienstleistungen. Für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Gerichte, Sachverständige

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Beck'scher Gerichtsführer, Klaus Dieter Schick

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Erscheinungsdatum
2000
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