Der Arbeitgeberverbandswechsel
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Mehr und mehr Arbeitgeber versuchen durch einen Wechsel ihres Verbandes, das bestehende Tarifniveau zu manipulieren. Allerdings sind die bisherigen Verpflichtungen durch einen Verbandswechsel wegen der erweiterten Tarifbindung des § 3 Abs. 3 TVG nicht so leicht abzuschütteln. Die Fortgeltung der Tarifverträge des bisherigen Verbandes kann zu Tarifkollisionen mit den Tarifverträgen des neuen Verbandes führen. Diesen Tarifkonkurrenzen und -pluralitäten kann aufgrund der besonderen Entstehensursache nicht mit den allgemeinen Regeln begegnet werden. Die Friedenspflicht steht als schuldrechtliche Verpflichtung einem Arbeitskampf für die bereits konkret geregelte Materie entgegen. Allerdings können die Tarifvertragsparteien Übergangsregelungen schaffen, für die dann die Friedenspflicht nicht gilt.