Strafjustiz und DDR-Spionage
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Eine umfassende Analyse der im Zuge des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik geführten Strafverfolgungsaktivitäten gegen ehemalige DDR-Bürger wegen Spionagetätigkeit gegen die Bundesrepublik wurde bisher nicht vorgenommen. Die wohl wichtigste Ursache dafür ist, dass die den Tatkomplex betreffenden Justizmaterialien entweder gar nicht oder wegen ihres Umfangs oder aus Überlegungen des Geheimnisschutzes nur in Auszügen veröffentlicht worden sind. Eine zusammenfassende Darstellung ist jedoch aus verschiedenen Gründen von Interesse: Zum einen hat sie allgemeinhistorischen und juristisch-zeitgeschichtlichen Wert. Mit großem Elan und Aufwand hatte die hier primär zuständige Bundesanwaltschaft die Strafverfolgung eingeleitet und vorangetrieben. Es wurde über viele Jahre Ermittlungsarbeit geleistet; deren Ergebnisse wurden aufbereitet und zur Anklage gebracht. Zum anderen ist eine solche Darstellung für die gesellschaftliche Wahrnehmung des Umgangs der neuen Bundesrepublik mit diesem Aspekt deutsch-deutscher Vergangenheit und den betroffenen Menschen von Bedeutung. Sie soll eine Beurteilung der Strafverfolgungsaktivitäten bei der Bewältigung des Wechsels zweier Gesellschaftssysteme ermöglichen. Eine empirische Analyse macht beispielsweise deutlich, dass zunächst zwar knapp 4200 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige DDR-Bürger eingeleitet wurden, dann aber nur 82 Personen wegen Spionage gegen die Bundesrepublik angeklagt wurden. Insgesamt 22 Angeklagte wurden rechtskräftig verurteilt.