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Im Arbeitsverhältnis, einem Dauerschuldverhältnis mit typischer Laufzeit, kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung nicht erbringen. Die Frage, ob der Arbeitgeber dennoch zur Vergütung verpflichtet ist, hängt von den Ursachen der Nichtleistung ab. Während Krankheit, Urlaub oder Betriebsratstätigkeit einen Lohnanspruch begründen können, führen Streik oder unentschuldigtes Fehlen in der Regel zum Wegfall dieses Anspruchs. Die Rechtsprechung hat oft über das geschriebene Recht hinaus agiert, was durch Begriffe wie Betriebsrisiko- und Arbeitskampfrisikolehre verdeutlicht wird. Der Autor strebt an, das System der Lohnfortzahlung wieder in das geschriebene Recht zu integrieren und es so zu gestalten, dass es praktikable Lösungen für die Herausforderungen der Praxis bietet. Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn mehrere Ursachen kumulativ oder hypothetisch zu einem Arbeitsausfall führen. Die Konsequenzen für den Lohnfortzahlungsanspruch sind bislang unzureichend geklärt. Der Autor formuliert den Grundsatz, dass der Arbeitgeber nur das geringste Risiko tragen sollte. Dies hat auch Auswirkungen auf das Arbeitskampfrisiko: Gewerkschaften und Arbeitnehmer können durch „Minimax“-Strategien keinen Anspruch auf Lohn erhalten, wenn der Arbeitsausfall in ein hypothetisches Kampfgebiet fällt. Beweisregeln sollen diesen Ansatz praktikabel machen.
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Das arbeitsrechtliche System der Lohnfortzahlung, Martin Gutzeit
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- 2000
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