Rundfunk unter kirchlicher Trägerschaft
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Die juristische Betrachtung der kirchlichen Rundfunkarbeit hat sich bislang auf die kirchlichen Mitwirkungsrechte im Rundfunk konzentriert. Daß sich Kirchen und kirchennahe Gruppen auch selbst als Veranstalter betätigen können, ist weitgehend unbeachtet geblieben. Dabei stehen in bezug auf eigene kirchliche Hörfunk- und Fernsehprogramme noch viele rundfunk- und staatskirchenrechtliche Fragen offen. Mit Blick auf den kirchlichen Sonderstatus versucht die Arbeit zu klären, ob und inwieweit Kirchensender denselben Maßgaben unterliegen wie ihre säkularen Mitbewerber. Vorgestellt werden des weiteren die wichtigsten christlichen Veranstalter in Deutschland mit ihren tatsächlichen und rechtlichen Bezügen zur Kirche. Auch die innerhalb wie außerhalb der Kirchen geführte Diskussion über die Rolle christlicher Sender «zwischen Kirche und Kommerz» wird berücksichtigt.