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Pro non scripta habere und §2085 BGB

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Die Arbeit behandelt die technischen Normen des europäischen Sicherheitsrechts vor dem Hintergrund des noch nicht vereinheitlichten Haftungsrechts. Im Vordergrund stehen Probleme der Anwendung des europäischen Rechts auf nationale Haftungssachverhalte, die auf den ersten Blick nicht gemeinschaftsrechtlich geregelt sind. - Welche Auswirkungen haben der - durch die Art der Normeinbindung quasi bindende - Charakter der technischen Normen auf die Anwendung des § 823 Abs. 1 und § 823 Abs. 2 BGB sowie auf das (europäische vereinheitlichte) Prudukthaftungsgesetz? - Ergibt sich eine Bindung nationaler Zivilgerichte schon aufgrund der Anwendbarkeit des Grundsatzes der Warenverkehrsfreiheit? - Binden die europäischen Sicherheitsrichtlinien auch die Zivilgerichte durch die Tore des Haftungsrechts? - Sollte sich der Inhalt von Verkehrspflichten in Zukunft stärker an vereinheitlichten technischen Normen orientieren? Für Rechtsanwälte, Rechtswissenschaftler, Richter

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2001

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