Die Entwicklung des Stadtrechts in den altbayerischen Städten im Mittelalter
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Die Wittelsbacher als Landesherren von Bayern machten sich einen Namen als Städtegründer. Mit diesen Siedlungen verfolgten sie militärische, politische und wirtschaftliche Ziele, wobei sie die Festigung und den stetigen Ausbau ihrer Macht im Sinne hatten. Zu diesem Zweck gründeten und förderten die Wittelsbacher planmäßig Städte im Gebiet von Altbayern. Dabei nutzten sie geschickt topographische Vorteile und bereits bestehende Befestigungen aus. Um ihren Einfluss auszubauen, unterstützten die Wittelsbacher die neu geschaffenen Gemeinwesen in ihrer Entwicklung, indem sie Handel und Gewerbe durch die Erteilung von Privilegierungen in Form von Stadtrechtsprivilegien begünstigten und dadurch den Städten zur wirtschaftlichen Blüte verhalfen. Hieraus erklärt es sich, dass die ersten Stadtrechte den Bereich des Handels, des Gewerbes und der Märkte betrafen. Solchermaßen gefördert, erreichten die Städte durch ihre Wirtschaftskraft ein hohes Maß an Einfluss, den sie gegenüber dem Landes- bzw. Stadtherren durchzusetzen verstanden und der sich in weitergehenden Zugeständnissen des Herzogs an die Städte widerspiegelte. Die wittelsbachischen Stadtherren erteilten ihren Städten weitreichende Befugnisse hinsichtlich Verfassung, Verwaltung und Rechtsprechung, die dem Gemeinwesen eine Entwicklung zum nahezu autonomen - vom Herzog als Stadtherren unabhängigen - Rechtssubjekt ermöglichten. Anhand der Städtegründungen und deren Entwicklungen zeigt die vorliegende Arbeit die Gemeinsamkeiten der wittelsbachischen Städte an den Beispielen von Landshut, Dingolfing und Landau an der Isar auf. Dabei gelingt es dem Autor die Parallellitäten der Gründungsvoraussetzungen und -vorgänge darzustellen und den engen Zusammenhang von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Städte und dem Ausbau des Einflusses der Bürgerschaft gegenüber dem Stadtherren, der jedoch zu keiner Zeit zur vollständigen Unabhängigkeit der Stadt vom Landes- und Stadtherren führte, herauszuarbeiten.